Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. ALGEMEINES.
1. Für all unsere Angebote, Verträge und deren Ausführung gelten die vorliegenden Geschäftsbedin gungen. Abweichungen davon müssen nach gegenseitiger Rücksprache und ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
2. Wenn und soweit Ihrerseits Zweifel über den Zweck oder die Absicht von Bestimmungen in unseren Geschäftsbedingungen bestehen sollten, so sind wir gern bereit, Ihnen diese auf Verlangen schriftlich zu erläutern.
3. Wenn eine Bestimmung in unseren Geschäftsbedingungen gegen heutiges oder zukünftiges Recht verstoßen sollte, so tritt an die Stelle dieser Bestimmung eine Bestimmung, die bezüglich Zweck und Absicht nächstliegend und gesetzlich zulässig ist, oder aber die in diesem Punkt und zu diesem Zeit-punkt in der Branche für angemessen und billig gehalten wird.
4. Diese Geschäftsbedingungen haben als Ausgangspunkt unsere Betriebsaktivitäten, kurz gesagt Vermietung und Verkauf von Büromöbeln, alles im weitesten Sinne.
5. Im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung dieser Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text ausschlaggebend.
II. ANGEBOTE.
1. All unsere Angebote und Offerten werden gemacht, Besprechungen und/oder Verhandlungen finden statt, ausgehend von der Anwendbarkeit unserer Geschäftsbedingungen und unter Berück sichti-gung dieser Bedingungen. Das bedeutet, dass mögliche Geschäftsbedingungen Ihrerseits, sofern im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen und/oder wenn diese mehr oder anderes beinhalten und soweit darüber ausdrücklich keine schriftliche Übereinstimmung erzielt ist, keine An wendung fin-den. Wenn Sie einen Auftrag vergeben, verzichten Sie ausdrücklich auf die Anwend barkeit Ihrer Ge-schäftsbedingungen.
2. Wenn in den Angeboten nicht anders angegeben, sind diese selbstverständlich stets
unverbindlich. Dasselbe gilt für alle bei unserem Angebot übergebenen Unterlagen. Alle bei unserem Angebot über-gebenen Preislisten, Broschüren und andere Informationen sind so genau wie möglich. Auch sind die-se Unterlagen nur verbindlich, sofern ausdrücklich bestätigt.
3. Für das Zustandekommen eines Vertrages sind wir immer bereit, alle von Ihnen für notwendigge haltenen Informationen zu erteilen, sodass Sie über alle wichtigen Aspekte hinsichtlich des endgülti-gen Vertrages informiert sind. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihrerseits uns ebenfalls alle erforderli-chen Informationen erteilen, sodass auch wir über alle wichtigen Aspekte hinsichtlich des endgültigen Vertrags informiert sind.
III. DER VERTRAG.
1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir einen von Ihnen rechtsgültig unterzeichneten Auftrag bekommen haben.
2. An gegebenenfalls Zusatzvereinbarungen bzw. Änderungen sind wir nur gebunden, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
3. Bei jedem Vertrag gilt, dass dieser unsrerseits nur unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen
wird, dass Sie – ausschließlich nach unserer Beurteilung – zur Einhaltung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen ausreichend kreditfähig sind. Es wird Ihnen in diesem Fall selbstverständlich die Gelegenheit geboten, Ihre Kreditfähigkeit auf hinreichende Weise zu beweisen.
4. Wir sind ferner berechtigt, nach Abschluss des Vertrages, bevor wir liefern oder (weitere)
Leistungen erbringen, von Ihnen die Sicherheit zu fordern, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
IV. MIETBEDINGUNGEN.
1. Wenn von einem Vermietungsvertrag die Rede ist, verpflichten Sie sich, die Gegenstände am Liefer termin in Empfang zu nehmen. Dieser Zeitpunkt gilt als Mietbeginn. Wir tun unser Bestes, die verein-barte Lieferfrist einzuhalten, haften jedoch nicht für eventuellen Schaden, der bei Ihnen durch eine Verzögerung entstehen sollte. Die Miete endet mit Zurückholen der Gegenstände.
2. Als Mindestmietzeit gelten 4 Wochen. Wir sind berechtigt, bei Aufträgen bis zu einem von uns bestimmten Betrag für die ersten 4 Wochen einen einmaligen Zuschlag in Rechnung zu stellen.
3. Die geschuldete Mietsumme ist nach Ablauf der ersten 4 Wochen stets wöchentlich fällig, wobei Teile einer Woche als ganze Woche berechnet werden.
4. Wir sind berechtigt, den Mietpreis nach Ablauf eines Jahres aufgrund der Inflationsrate anzugleichen.
5. Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, gilt für Sie eine Frist von 10 Werktagen. Der Mietvertrag ist schriftlich zu kündigen.
6. Selbstverständlich leisten wir im Falle von Mängeln, die nicht die Folge eines unsachgemäßen Gebrauchs sind, Service.
7. Es ist Ihnen ausdrücklich verboten, die Mietgegenstände selbst zu verändern oder umzustellen. Dazu müssen Sie uns einen Auftrag erteilen. Die mit den Arbeiten verbundenen Kosten werden Ihnen auf Basis einer Nachberechnung in Rechnung gestellt.
8. Sie haften für jeden Schaden, wie auch immer genannt, an den Mietgegenständen und wenn eine Reparatur unmöglich ist, sind Sie den Neuwert schuldig.
9. Es ist verboten, in oder an den Mietgegenständen Veränderungen vorzunehmen und/oder an den Mietgegenständen Reparaturen auszuführen oder von Dritten diese Handlungen verrichten zu lassen. Sie sind deshalb verpflichtet, gegebenenfalls Reparaturen auf Ihre Kosten von uns ausführen zu las-sen.
10. Sie sind verpflichtet, die Mietgegenstände selbst zu verwalten und diese wie ein sorgsamer Familienvater zu behandeln und zu bewahren.
11. Sie müssen uns jederzeit Zugang verschaffen, um die Mietgegenstände inspizieren zu können.
12. Sie müssen uns unverzüglich schriftlich informieren, wenn Sie Zahlungsaufschub beantragen und/ oder Insolvenz drohen sollte und/oder Dritte die Mietgegenstände gepfändet haben.
13. Sie dürfen selbstverständlich die Mietobjekte nicht an Dritte vermieten und/oder verkaufen und/ oder sonst wie belasten.
14. Sie müssen für eine solide Versicherung der Mietgegenstände gegen jedes von außen kommende Unheil sorgen, und zwar auf der Grundlage des Neuwertes, wie üblich bei einer Hausrats- und/ oder Inventarversicherung.
15. An dem Tag, an dem der Mietvertrag endet, sind Sie verpflichtet, die Mietgegenstände in dem gleichen Zustand an uns zurückzugeben, wie Sie diese empfangen haben, ausgenommen selbsverständlich normale Abnutzung.
16. Lieferung und Abholung erfolgen ausschließlich an Werktagen während der Geschäftsstunden.
V. KAUFVERTRAG.
1. Sie werden erst dann Eigentümer der von Ihnen gekauften und von uns gelieferten Gegenstäde, wenn Sie dafür den Kaufpreis, gegebenenfalls erhöht um Zinsen und Unkosten, einschließlich mögli-cherweise vorheriger Lieferung, bezahlt haben.
2. Sie sind verpflichtet, die Kaufgegenstände auf unseren Abruf hin unverzüglich abzunehmen. Wir sind berechtigt, Lagerkosten in Rechnung zu stellen, wenn die Abnahme nicht spätestens acht Tage nach Abruf stattgefunden hat.
3. Ist von einem Abrufauftrag die Rede, so gilt – wenn nicht anders vereinbart – dass dieser innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Tag des schriftlich festgelegten Vertrages, abgenommen sein muss. Falls dies nicht zutrifft, stehen die Gegenstände ab dem ersten Tag des sechsten Monats zur Abholung bereit und wir sind berechtigt, zur Rechnungsstellung überzugehen. Ab diesem Tage müs-sen Sie auch Lagerkosten bezahlen.
VI. PREISE.
1. Unsere Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, ab Lager, zuzüglich MwSt., Bearbeitungskosten, Versandkosten, Versicherungsgebühr, Einführzoll und sonstige Steuern oder Abgaben und werden in niederländischer Währung angegeben.
2. Für einen vereinbarten Preis gilt, dass wir diesen Preis so genau wie möglich angesetzt haben und dabei von den am Angebots- bzw. Auftragstag geltenden und bekannten Kosten ausgegangen sind. Wenn einer dieser Selbstkostenpreisfaktoren sich in besonderem Maße verändert, so werden wir Sie davon so schnell wie möglich in Kenntnis setzen und mit Ihnen über die Folgen für den ursprünglichen Preis verhandeln.
Wenn Sie nach unserer Angabe nicht innerhalb der sodann gesetzten Frist von höchstens 10 Werkta-gen schriftlich mitgeteilt haben, dass Sie mit der von uns vorgeschlagenen Preisänderung nicht einver-standen sind, so gilt, was wir diesbezüglich mitgeteilt haben und der solcherart entstandene neue Preis tritt an die Stelle des alten. Im Falle einer Preisänderung, die Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht akzeptiert haben, behalten wir uns selbstverständlich das Recht vor, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, oder aber auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Preises auszuführen. Ist von einer Preisänderung aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Rede, so ist das ein Umstand, an den sich selbstverständlich beide Parteien zu halten haben.
VII. AUSFÜHRUNG DES VERTRAGES.
1. Wir führen Ihre Bestellung aus gemäß dem von Ihnen zum Zeichen des Einverständnisses unterzeichneten Angebot bzw. gemäß dem von Ihnen erteilten schriftlichen Auftrag.
2. Der Versand der Liefergegenstände erfolgt ab unserem Lager und auf unsere Rechnung und Gefahr.
3. Wenn wir für die Verpackung und/oder den Transport Paletten, Packkisten, Kisten, Container usw. zur Verfügung gestellt haben oder von einem Dritten – gegebenenfalls gegen Berechnung von Pfand oder einer Kaution – zur Verfügung haben stellen lassen, sind Sie verpflichtet (es sei denn, es handelt sich um eine Einmalverpackung) diese Paletten usw. an die von uns angegebene Adresse zurückzusenden. In Ermangelung dessen sind Sie verpflichtet, uns Schadenersatz zu leisten.
VIII. FRISTEN.
1. Von uns angegebene und festgelegte Fristen sind, außer wenn wir diese ausdrücklich schriftlich festgelegt haben, keine Endfristen.
2. Wir streben an, innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern und werden Ihnen rechtzeitig eine Nach richt zukommen lassen, wenn wir diese Frist nicht einhalten können.
3. Ist die Fristüberschreitung die Folge höherer Gewalt, so haben wir das Recht, unsere Leistung für die Dauer der höheren Gewalt zu verschieben.
4. Wenn Sie uns nach Verstreichen der vereinbarten Frist nachträglich eine Endfrist setzen, so müssen Sie über die vereinbarte Frist hinaus eine Frist von mindestens 15 Werktagen einhalten.
5. Wir halten uns übrigens erst dann in Verzug geraten, wenn Sie uns schriftlich in Verzug gesetzt haben.
IX. HÖHERE GEWALT.
1. Wenn wir ohne unser Dazutun unsere Leistung nicht oder nicht fristgemäß erbringen können, so sind wir nicht zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet.
2. Es geht dabei um einen Umstand, der weder durch unser Verschulden verursacht wurde, noch kraft Gesetz, Rechtsgeschäft oder nach in unserer Branche geltenden Auffassungen auf unsere Rechnung geht. Als solcher gilt in jedem Fall der Umstand, dass unser Lieferant nicht, nicht richtig oder nicht fristgemäß liefert.
3. Sollte infolge dieses Umstands eine Forderung von uns an einen Dritten entstehen, und übersteigt diese Forderung den entstandenen Nachteil, wie in der Branche üblicherweise festgestellt, so werden wir diese Forderung an den Dritten für diesen Mehrbetrag Ihnen übertragen.
4. Wir werden Sie so schnell wie möglich informieren, wenn unserer Ansicht nach höhere Gewalt vor liegt und mit Ihnen über die Frist beraten, in der wir nachträglich unsere Leistung erbringen werden. Ist die höhere Gewalt von vorübergehender Art, so haben wir das Recht unsere Leistung für die Dauer der höheren Gewalt zu verschieben.
5. Ist die höhere Gewalt ein Dauerzustand, so gilt dies als ein für Sie und uns unvorhergesehener
Umstand und wir haben gegenseitig das Recht, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten. Weder Sie noch wir haben dann Anspruch auf Schadenersatz, es gilt jedoch die Bestimmung in Artikel 3.
X. ZAHLUNGEN.
1. Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bar bei Lieferung zu begleichen, jedoch spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum, ohne irgendwelchen Nachlass oder irgend-welche Aufrechnung – ausgenommen für den Fall einer schriftlich von uns anerkannten fälligen Forde-rung Ihrerseits – und auf die Art und Weise, wie auf der Rechnung angegeben. Der auf unseren Bank- oder Giroauszügen angegebene Fälligkeitstag ist bestimmend und gilt somit als Tag der Zahlung. Die Zahlung dient übrigens stets zur Bezahlung der von Ihnen geschuldeten Zinsen, sowie der von uns gemachten Eintreibungs- und/oder Bearbeitungskosten und wird von der ältesten offenen Rechnung in Abzug gebracht.
2. Wenn ohne schriftlichen Protest Ihrerseits 8 Werktage nach Absendung der Rechnung verstrichen sind, gehen wir davon aus, dass Sie sich mit der Rechnung einverstanden erklären können.
3. Im Falle, dass Sie:
a. für insolvent erklärt werden, Zahlungsaufschub beantragen oder aber Ihr gesamtes oder ein Teil Ihres Eigentums gepfändet wird;
b. versterben oder unter Vormundschaft gestellt werden;
c. einer gesetzlichen oder sonst wie auf Ihnen ruhenden Verpflichtung gegenüber uns nicht nach kommen;
d. es unterlassen, einen Rechnungsbetrag oder einen Teil dieses Betrages innerhalb der gesetzten Frist zu bezahlen;
e. die Einstellung bzw. die Übertragung Ihres Unternehmens oder eines erheblichen Teils davon beschließen; haben wir das Recht, alle laufenden Verträge als aufgelöst zu betrachten und alles, was Sie uns in diesem Moment schulden, wird sofort fällig. Wir sind dann auch von unserer Leistungsverpflichtung befreit, aus welchem Grunde auch immer.
4. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist stattgefunden hat, sind ab dem Tag des Verzugs Zinsen schuldig gleich dem gesetzlichen Zinssatz plus 2 Prozentpunkte. Für jede von uns geschickte Mahnung sind Sie die dafür von uns stets festgestellten Kosten schuldig. Alle von uns gemachten außergerichtlichen Kosten gehen ebenfalls auf Ihre Rechnung.
Was die Kosten angeht, gilt, dass diese festgestellt werden gemäß dem dann geltenden Inkasso Tarif der Niederländischen Rechtsanwaltskammer, berechnet auf die Hauptsumme und erhöht um die fälli-gen Zinsen.
XI. REKLAMATIONEN.
Eventuelle Reklamationen werden – obwohl bekannt ist, dass wir keinerlei Haftung, wie auch immer, übernehmen – nur bearbeitet, wenn diese uns schriftlich innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lie-ferung der betreffenden Gegenstände erreichen. Die Reklamation muss, damit wir uns ein möglichst genaues Bild machen können, unter möglichst genauer Angabe der Art und des Grundes der Bean-standung erfolgen. Sollten Ihre Beanstandungen berechtigt sein, so verpflichten wir uns zur aus-schließlich nachträglichen, korrekten Erbringung der Leistung bzw. zur Gutschrift bis zum Betrag der Leistung.
XII. HAFTUNG.
1. Wir schließen jede Haftung für Schaden, verursacht durch den Gebrauch oder die Verwendung der von uns gelieferten Gegenstände, aus. Sie müssen vor dem Gebrauch bzw. dem Wiederverkauf unter-suchen, ob die von uns gelieferten Gegenstände tatsächlich für den Zweck geeignet sind, für die Sie oder ein Dritter diese Gegenstände gebrauchen wollen. Betrifft es Gegenstände, die von einem Dritten verwendet werden, so müssen Sie diesen Dritten auf den Inhalt dieser Geschäftsbe dingungen hinwei-sen und Sie leisten uns jedenfalls Gewähr für eventuelle Schadenersatzansprüche dieses Dritten. An-ders ist es, wenn Sie beweisen können, dass der Schaden mit Absicht oder durch schweres Verschul den unsrerseits entstanden ist. In diesem Fall ist unsere Haftung übrigens be schränkt bis zum Wert unserer Lieferung entsprechend der diesbezüglichen Rechnung.
2. Wir sind selbstverständlich gegen das normale Betriebsrisiko versichert und in vorkommenden Fällen ist maßgebend, was in der betreffenden Police steht.
3. Wir stellen keinen der von uns gelieferten Gegenstände her, sodass wir jede Produkthaftung ausschließen.
XIII. SICHERHEITEN.
1. Bis zu dem Moment, an dem Sie alle Verpflichtungen gegenüber uns erfüllt haben, bleiben die von uns gelieferten Gegenstände unser Eigentum.
2. Ferner erteilen Sie uns jetzt bereits für den Fall, dass die Gegenstände bei Lieferung nicht bezahlt werden, die unwiderrufliche Vollmacht zur Errichtung eines Pfandrechts auf die Gegenstände, und auf Wunsch werden wir Ihnen eine Mitteilung machen über die Art und den Betrag der Forderungen, die zur Sicherheit für das Verpfändete dienen.
3. Für den Fall, dass Sie den vereinbarten Preis noch nicht bezahlt haben und Sie die betreffenden Gegenstände an einen Dritten verkauft und geliefert haben, so erteilen Sie uns jetzt bereits für diesen Fall die unwiderrufliche Vollmacht und Sie verschaffen uns alle notwendigen Informationen – bei Stra-fe eines Zwangsgeldes in Höhe von mindestens dem betreffenden Rechnungsbetrag – zur Errichtung eines Pfandrechts auf die Forderungen an diesen Dritten und wir werden Ihnen auf Wunsch eine Mit-teilung machen über die Art und den Betrag der Forderungen, die zur Sicherheit für das Verpfändete dienen.
XIV. STREITFALLREGELUNG.
1. Auf unsere Angebote, Verträge und deren Ausführung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung unter – wo es möglich ist – Ausschluss internationaler Gesetze.
2. Alle Streitfälle, einschließlich die, die von nur einer Partei als ein solche betrachtet werden, im Zu sammenhang mit oder hervorgehend aus dem Vertrag, für den diese Geschäftsbedingungen gelten, oder betreffend die Geschäftsbedingungen selbst und deren Auslegung oder Ausführung, sowohl fak-tischer wie juristischer Art, werden nach unserer Wahl ausschließlich entschieden durch den in unse-rem Niederlassungsgebiet zuständigen Richter oder dem gemäß den Zuständigkeitsre geln zuständigen Richter. Für die Festlegung der Wahl des Richters müssen Sie sich in vorkommen den Fällen mittels Einschreiben an uns wenden, wir werden Ihnen dann so schnell wie möglich, jedoch spätestens nach 10 Werktagen unsere Wahl bekannt machen.
Festgelegt durch die Geschäftsleitung der ALVERO Büromöbelvermietung und am 24. Februar 1997 hinterlegt bei der Handelskammer Breda unter der Nr. 3437.