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Tipps Arbeitsschutz

Ein gesunder Arbeitsplatz muss eine Reihe von Mindestanforderungen erfüllen. Es werden bestimmte Bedingungen an das Mobiliar gestellt, außerdem muss der Arbeitsplatz mindestens 8 m2 einnehmen und Voraussetzung ist eine gute Beleuchtung.

Die Mindestbedingungen sind im Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Dieses Gesetz (siehe www.arbo.nl) gibt Normen vor, um dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer ohne Gefahr für Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden ihre Arbeit verrichten können.

Für Bürostühle gilt die Norm NEN-EN 1335. Die Niederlande gehen mit der Norm NPR 1813 sogar noch weiter. Dies bedeutet, dass der Bürostuhl bestimmte Mindestanforderungen erfüllen muss. Der Sitz muss höhenverstellbar und mindestens 40 cm breit und 44 cm tief sein, die Rückenlehne muss tiefenverstellbar sein und es muss eine Lendenstütze vorhanden sein. Die Armlehnen müssen vorzugsweise höhenverstellbar sein (in der Norm NPR 1813 selbst höhen-, breiten-, tiefenverstellbar und drehbar).

Für Schreibtische gilt die Norm NEN-EN 527. Der Schreibtisch muss mindestens 120 x 80 cm sein und die Höhe muss verstellbar sein von 62 bis 82 cm, ohne Hindernisse für die Beine unter dem Schreibtisch. Feste Tische müssen zwischen 72 und 74 cm hoch sein.

Bei richtiger Arbeitshaltung stehen die Füße flach auf dem Boden und die Höhe des Bürostuhls ist so eingestellt, dass die Knie einen Winkel von 90° bilden. Die Höhe des Schreibtisches wird dann so eingestellt, dass die Arme einen Winkel von 90° bilden, wenn die Unterarme flach auf dem Schreibtisch liegen.

Für den Bildschirm gilt Folgendes:

  • Mindestabstand: 50 cm
  • lotrecht zu den Fenstern
  • gerade auf dem Schreibtisch angeordnet
  • keine großen Kontraste
  • kein Glänzen oder Reflektionen

Gesundes Arbeiten und das Anlernen einer gesunden Arbeitshaltung verhindern viele Probleme bei der Arbeit.

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